Derzeit gibt es in Deutschland drei Psychotherapieverfahren welche von den Krankenkasse übernommen werden:
Ich bin in den folgenden Richtlinienverfahren ausgebildet:
Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die analytische Psychotherapie stehen in der Tradition der Psychoanalyse. Nach dieser Überzeugung sind „Auffälligkeiten“ oder Symptome als Lösungsmuster für einen unbewussten Konflikt zu sehen und zu verstehen. In einer Therapie geht es immer darum diese Zusammenhänge zu erkennen, neue Lösungsmuster zu entwickeln und neue Wege auszuprobieren. Dies geschieht im sogenannten therapeutischen Prozess. Dabei steht die Bewältigung des aktuellen Problems unter Berücksichtigung der Lebensgeschichte im Fokus.
Bei jüngeren Kindern geschieht dies häufig durch das freie Spiel und bei Schulkindern durch den Einsatz von kreativen Materialien. Die probatorischen Sitzungen (fünf bis sechs) werden meist von den Krankenversicherungen oder der Beihilfe und den privaten Krankenkassen übernommen. Danach wird ein Bericht an die Krankenkasse geschickt um eine weiterführende Therapie zu beantragen.